Meldepflicht bei Zuzug / Wegzug oder Umzug in der Gemeinde

Mitteilung vom
05.03.2025

Alle Einwohnerinnen und Einwohner werden gebeten, die Meldevorschriften einzuhalten. Gemäss § 7 des Register- und Meldegesetzes sind Personen, die in der Gemeinde einen Haupt- oder Nebenwohnsitz begründen, gegenüber der Abteilung Einwohnerdienste meldepflichtig. Dabei ist auch ein Umzug innerhalb der Gemeinde meldepflichtig. Für die genannte Meldepflicht gilt eine Frist von 14 Tagen ab Ereignisdatum. Unter www.eumzug.swiss kann der Umzug auch online gemeldet werden.