Verfallanzeigen Kantons- und Gemeindesteuern 2025

Mitteilung vom
18.09.2025

Im September 2025 werden direkt durch das Kantonale Steueramt die Verfallanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres verschickt. Dabei handelt es sich nicht um eine Mahnung, sondern es wird den Steuerpflichtigen mitgeteilt, was sie bereits bezahlt haben und welcher Betrag noch offen ist. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2025 zu begleichen.

Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2025 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5.0 % berechnet. Die Verfallanzeige erhalten nur Steuerpflichtige, welche noch einen Ausstand haben.