Mitteilungen

    Oktober 2024

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    15. Oktober 2024 | Neuer Forstwart-Lernender gewählt
    Mitteilung vom:

    Ein wichtiges Ziel des Forstbetriebes Region Muri ist die Ausbildung von Lernenden. So konnte die Lehrstelle für den kommenden August 2025 besetzt werden. Im August 2025 beginnt Liam Müller aus Bünzen seine dreijährige Lehre als Forstwart. Das Team des Forstbetriebes Region Muri und die gesamte Betriebskommission gratulieren Liam und freuen sich auf eine gute und interessante Zusammenarbeit.

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    15. Oktober 2024 | Forstbetrieb Region Muri - Bestellung Brennholz grün
    Mitteilung vom:

    Der Forstbetrieb Region Muri rüstet im Zuge der jährlichen Holznutzung Brennholz. Frisches Brennholz ab Wald aus aktueller Schlagsaison muss bis Ende Dezember 2024 bestellt werden. Die Bestellung bitte per Mail an info@forst-region-muri.ch oder per Telefon 079 845 20 20. Weitere forstliche Produkte, wie z.B. trockenes Brennholz ab Lager kann das ganze Jahr bezogen werden. Mehr Informationen finden Sie auf unserer neuen Homepage: www.forst-region-muri.ch.

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    15. Oktober 2024 | Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 5. November 2024
    Mitteilung vom:

    Der Gemeinderat hat die Traktandenlisten für die Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom Dienstag, 5. November 2024, in der Turnhalle, wie folgt festgelegt:

     

    A. Ortsbürgergemeinde um 19.30 Uhr

    1. Protokoll

    2. Kreditbegehren im Betrag von CHF 20'000.00 für die Neuuniformierung und Teilneuinstrumentierung der Musikgesellschaft Bünzen

    3. Genehmigung des Budgets 2025

    4. Verschiedenes

    B. Einwohnergemeinde um 20.00 Uhr

    1. Protokoll
    2. Kreditbegehren im Betrag von CHF 52'000.00 für das Dorffest 2025
    3. Kreditbegehren im Betrag von CHF 30'000.00 für die Neuuniformierung und Teilneuinstrumentierung der Musikgesellschaft Bünzen
    4. Kreditbegehren im Betrag von CHF 202'0000.00 für die Anschaffung und den Aufbau von Schul-Containern (Schulraumerweiterung)
    5. Genehmigung des Beitrittes zum Gemeindeverband «RIF Oberes Freiamt» sowie den entsprechenden Satzungen und dem zugrundeliegenden RIF-Konzept
    6. Genehmigung des Benützungsreglementes Gemeindeliegenschaften
    7. Genehmigung des Budgets 2025
    8. Verschiedenes

     

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    15. Oktober 2024 | Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Nachmeldefrist
    Mitteilung vom:

    Für die Ersatzwahl eines Ersatz-Stimmenzählers ist bis zum Ablauf der Anmeldefrist folgende Kandidatin angemeldet worden:

    • Coiro, Simona, 1990, von Weinfelden TG, Chilerain 1

    Da die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.

    Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Bünzen zu unterzeichnen und mit Wahlfähigkeitsausweis bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation, d. h. bis Mittwoch, 23. Oktober 2024, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

    Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

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    8. Oktober 2024 | Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
    Mitteilung vom:

    Die Eigentümer/innen von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Gehwegen und Plätzen werden aufgefordert, ihre in das Strassenraumprofil und in die Sichtzonen ragenden Bäume, Sträucher und Hecken zurückzuschneiden. Es wird auf § 109 Abs. 2 BauG, § 42 BauV und § 6 Abs. 3 und 4 des Polizeireglementes verwiesen. Demnach sind folgende Vorschriften zu beachten:

    • Gehwege sind bis zu einer Höhe von 2.5 m und der Fahrbahnrand bis zu einer Höhe von 4.5 m freizuhalten.

    • In den Sichtzonen (z.B. bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen, Grundstückzufahrten, Maisfeldern und anderen landwirtschaftlichen Kulturen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und 3.0 m jederzeit gewährleistet sein.

    • Kandelaber, Verteilkabinen, Hydranten usw. sind jederzeit zugänglich zu halten. Verkehrssignale und dergleichen dürfen durch Pflanzen nicht verdeckt werden.

    Eigentümer/innen können für Schäden haftbar gemacht werden, die durch Bäume und Sträucher verursacht werden, welche in das Strassenraumprofil ragen oder die Sichtzonen beeinträchtigen. Nach erfolgloser Aufforderung zum Rückschnitt erfolgt die Beseitigung der Pflanzen im Auftrag der Gemeinde auf Kosten der dafür verantwortlichen Grundeigentümer/innen oder Mieter/innen. Das Verfahren richtet sich nach Art. 77 VRPG.

    Der Gemeinderat dankt Ihnen im Namen aller Verkehrsteilnehmenden für Ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit. Bei Fragen steht die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung (056 666 13 02 oder gemeindeverwaltung@buenzen.ch).

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    2. Oktober 2024 | Meldung Solaranlage
    Mitteilung vom:

    Folgende Eigentümer haben beim Gemeinderat, gestützt auf §49a der kantonalen Bauverordnung, die Meldung zur Erfassung einer Solaranlage eingereicht:

    • Wey Ruth, auf der Parzelle 942, Schachenweg 8, 5624 Bünzen

    • Senn Patrick, auf der Parzelle 1004, Besenbürenstrasse 42, 5624 Bünzen

    • Kuhn Patrick und Steinmann Esther, auf den Parzellen 905 und 904, Rösslimatte 8 und 10, 5624 Bünzen

    • Koller Michael, auf der Parzelle 902, Helgehüsler 1, 5624 Bünzen

    Diese Solaranlagen sind meldepflichtig, aber nicht baubewilligungspflichtig.

  • September 2024

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    25. September 2024 | Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang
    Mitteilung vom:

    Sonia Wetzstein hat den Rücktritt als Mitglied des Wahlbüros per 1. November 2024 mitgeteilt.

    Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurde festgelegt auf 24. November 2024.

    Der Wahlvorschlag für Kandidaturen muss mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Bünzen eingereicht werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.

    Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben.

    Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

    Wahlbüro Bünzen

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    25. September 2024 | Koordinationssitzung Vereine
    Mitteilung vom:

    Am Dienstag, 29. Oktober 2024 findet die nächste Koordinationssitzung der Vereine von Bünzen und Waldhäusern statt. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass alle Vereine von Bünzen und Waldhäusern teilnehmen können. Wer bisher noch nicht an diese Sitzung eingeladen wurde, kann sich bei der Gemeindeverwaltung melden und die Statuten abgeben. Anspruch auf einen Beitrag der Gemeinde hat jeder Verein, welcher die Statuten bei der Gemeinde deponiert und beim Gemeinderat ein Beitragsgesuch stellt.

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    25. September 2024 | Pro Senectute Herbstsammlung 2024
    Mitteilung vom:

    Die Herbstsammlung steht wieder vor der Tür. In den nächsten Tagen finden Sie in Ihrem Briefkasten die Unterlagen über diese Sammlung, zusammen mit einem Einzahlungsschein. Die Pro Senectute steht älteren Menschen beratend und in Notsituationen unterstützend zur Seite, so z.B. Hilfe im Haushalt, Betreuung, Freizeitaktivitäten, Sport, Administration und finanzielle Hilfe in Notlagen. Unterstützen Sie auch dieses Jahr die Pro Senectute und helfen Sie älteren Menschen ein würdiges und aktives Leben zu gestalten. Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Solidarität – Ihre Ortsvertreterin Silvia Hess

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    22. September 2024 | Wahl- und Abstimmungsresultate vom 22. September 2024
    Mitteilung vom:

    Untenstehend finden Sie die Resultate des Urnenganges vom 22. September 2024.

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