Am Freitag, 23. August 2024, findet der Ausflug des Gemeinderates und des Gemeindepersonals statt. Die Gemeindeverwaltung bleibt deshalb am Freitag, 23. August 2024, geschlossen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Mitteilungen
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14. August 2024 | PersonalausflugMitteilung vom:
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14. August 2024 | Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; NachmeldefristMitteilung vom:
Für die Ersatzwahl eines Ersatz-Stimmenzählers ist bis zum Ablauf der Anmeldefrist folgende Kandidatin angemeldet worden:
Strickler, Sascha Cécile, 1971, von Zürich, La Sagne NE, Les Ponts-de-Martel NE, Brot-Dessous NE und Neuheim ZG, Dorfstrasse 15
Da die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Bünzen zu unterzeichnen und mit Wahlfähigkeitsausweis bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation, d. h. bis Mittwoch, 21. August 2024, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
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7. August 2024 | Maria HimmelfahrtMitteilung vom:
Die Gemeindeverwaltung bleibt am 15. sowie 16. August 2024 infolge Feiertags geschlossen. Der Pikettdienst für Todesfälle ist über die Telefonnummer 056 666 13 02 geregelt. Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis. Der Gemeinderat und die Verwaltung wünschen der ganzen Bevölkerung einen schönen Feiertag.
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7. August 2024 | Zurückschneiden von Bäumen und SträuchernMitteilung vom:
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Gehwegen und Plätzen werden aufgefordert, ihre in das Strassenraumprofil und in die Sichtzonen ragenden Bäume, Sträucher und Hecken zurückzuschneiden. Es wird auf § 109 Abs. 2 BauG, § 42 BauV und § 6 Abs. 3 und 4 des Polizeireglementes verwiesen. Demnach sind folgende Vorschriften zu beachten:
Gehwege sind bis zu einer Höhe von 2,5 m und der Fahrbahnrand bis zu einer Höhe von 4,5 m freizuhalten.
In den Sichtzonen (z. B. bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen, Grundstückzufahrten, Maisfelder und andere landwirtschaftliche Kulturen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und 3.0 m jederzeit gewährleistet sein.
Kandelaber, Verteilkabinen, Hydranten usw. sind jederzeit zugänglich zu halten. Verkehrssignale und dergleichen dürfen durch Pflanzen nicht verdeckt werden.
Eigentümer können für Schäden haftbar gemacht werden, die durch Bäume und Sträucher verursacht werden, welche in das Strassenraumprofil ragen oder die Sichtzonen beeinträchtigen.
Nach erfolgloser Aufforderung zum Rückschnitt erfolgt die Beseitigung der Pflanzen im Auftrag der Gemeinde auf Kosten des dafür verantwortlichen Grundeigentümers oder Mieters. Das Verfahren richtet sich nach Art. 77 VRPG.
Der Gemeinderat dankt Ihnen im Namen aller Verkehrsteilnehmenden für Ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit. Bei Fragen steht die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung (056 666 13 02 oder gemeindeverwaltung@buenzen.ch).
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7. August 2024 | VerkehrsbeschränkungenMitteilung vom:
Infolge Sanierung der Besenbürenstrasse wurde das Strassensicherheitskonzept neu begutachtet. Der Abschnitt des Chilewegs von der Besenbürenstrasse bis zum Schulhausweg soll eine Verkehrsbeschränkung erhalten. Es wurde in der Vergangenheit festgestellt, dass immer wieder private Fahrzeuge über den Fussgängerstreifen in den Chileweg fahren, resp. umgekehrt. Aus diesem Grund erfolgt folgende Massnahme:
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:
Bünzen
Chileweg Parzelle 147, von Besenbürenstrasse bis Schulhausweg
Neu: Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13)
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt vom 8. August 2024 bis 9. September 2024 beim Gemeinderat Bünzen schriftlich zu erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der Beschluss des Gemeinderates mit dem zugehörigen Übersichtsplan liegt während der Einsprachefrist in der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf.
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23. Juli 2024 | Verkehrsbeschränkungen Fahrverbote FlurstrassenMitteilung vom:
Die verfügten Fahrverbote auf den Flurstrassen Hüslirain/Sodbreiti, Hässel und Grossächer/ Rütifeld sind in Rechtskraft erwachsen und werden entsprechend signalisiert.
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23. Juli 2024 | Einwohnergemeindeversammlung / Rechtskraft der BeschlüsseMitteilung vom:
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 5. Juni 2024 in Rechtskraft erwachsen.
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23. Juli 2024 | Öffnungszeiten 1. AugustMitteilung vom:
Die Gemeindeverwaltung bleibt am 1. und 2. August 2024 geschlossen. Der Pikettdienst für Todesfälle ist über die Telefonnummer 056 666 13 02 geregelt. Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis. Der Gemeinderat und die Verwaltung wünschen der ganzen Bevölkerung einen schönen Bundesfeiertag.
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2. Juli 2024 | Gemeindeverwaltung geschlossenMitteilung vom:
Am Freitag, 19. Juli 2024 bleibt die Verwaltung wegen Ferienabwesenheiten geschlossen. Besten Dank für Ihr Verständnis.
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2. Juli 2024 | Gemeindeverwaltung – Schalteröffnungszeiten während den SommerferienMitteilung vom:
Vom 8. Juli bis 9. August 2024 gelten für die Gemeindeverwaltung reduzierte Schalteröffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 bis 11.30 Uhr
Gerne bedienen wir Sie auch ausserhalb dieser Öffnungszeiten. Vereinbaren Sie dazu vorgängig telefonisch einen Termin. Der Gemeinderat und die Verwaltung wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern schöne und erholsame Sommerferien.
August 2024
Juli 2024
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