Stichtag für die Erhebung der Leerwohnungszählung 2026 ist der 1. Juni 2026. Alle Hauseigentümer/innen werden gebeten, leerstehende, bewohnbare Wohnungen, die am Stichtag zur Miete oder zum Verkauf angeboten werden, bis spätestens 15. Mai 2026 der Gemeindeverwaltung zu melden (gemeindeverwaltung@buenzen.ch). Anzugeben sind auch leerstehende Einfamilienhäuser, die zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmt sind. Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit.
Mitteilungen
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22. April 2026 | Zählung der leerstehenden WohnungenMitteilung vom:
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16. April 2026 | Entsorgung von invasiven Neophyten mit Neophytensäcken durch die KehrichtabfuhrMitteilung vom:
Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden ungewollt eingeschleppt. Die meisten gebietsfremden Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich jedoch um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle Verbreitung und die Verdrängung der einheimischen Arten auf. Invasive Neophyten können gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen.
Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Der Kanton Aargau stellt allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können bei der Gemeindeverwaltung Bünzen bezogen und an den gleichen Orten für die Abholung durch die Kehrichabfuhr deponiert werden wie der Hauskehricht. Die Entsorgung ist gratis. Bei der Gemeindeverwaltung können zudem Flyer mit den wichtigsten invasiven Neophyten bezogen werden. In diesem Flyer ist ebenfalls beschrieben, wie invasive Neophyten und deren Pflanzenteile korrekt entsorgt werden.
Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigem Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten.
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16. April 2026 | Frauenverein Bünzen - Workshop „Kräuterspaziergang mit Oxymel Herstellung“Mitteilung vom:
Es hat noch freie Plätze am 25. April 2026 von 13.45 bis 17 Uhr im Workshop „Kräuterspaziergang mit Oxymel Herstellung“. Wir erkunden mit einer Naturheilpraktikerin die Heilpflanzenwelt in der Umgebung und stellen einen Sauerhonig aus Kräutern her. 📍Treffpunkt ist beim Schulhaus Bünzen.
Kosten für Kurs und Material: Mitglieder CHF 35.00, Nichtmitglieder CHF 45.00.
Anmeldung unter zaubiene@gmail.com oder 079 464 43 04
Frauenverein Bünzen
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9. April 2026 | Voranzeige Bring- und HoltagMitteilung vom:
Voranzeige: Am 2. Mai 2026 findet für die Bevölkerung von Bünzen und Waldhäusern wieder einen Bring- und Holtag statt, organisiert von der Ortsbürgerkommission. Haben Sie gut erhaltene Gegenstände, die Sie nicht mehr benötigen? Bringen Sie diese vorbei oder nehmen Sie kostenlos etwas mit. Es wird eine Wareneingangskontrolle durchgeführt.
Gleichzeitig organisieren wir einen Handgmacht-Märt. Interessierte Ausstellerinnen und Aussteller können sich anmelden. Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Dorf haben Vorrang. Der Platz für Aussteller ist begrenzt.
Das Anmeldeformular sowie weitere Informationen finden Sie auf der Gemeindehomepage www.buenzen.ch (Aktuelles / Veranstaltungen)
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Rolf Wiederkehr gerne unter 079 283 22 91 zur Verfügung.
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2. April 2026 | Frohe OsternMitteilung vom:
Die Gemeindeverwaltung bleibt über Ostern vom Donnerstag, 2. April 2026, ab 16.00 Uhr bis und mit Montag, 6. April 2026, geschlossen. Der Pikettdienst für Todesfälle ist über die Telefonnummer 056 666 13 02 geregelt. Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.
Der Gemeinderat und die Verwaltung wünschen der ganzen Bevölkerung schöne und erholsame Ostertage.
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2. April 2026 | Hunde / JagdrechtMitteilung vom:
Wir erinnern daran, dass gemäss dem kantonalen Jagdgesetz und der dazugehörigen Jagdverordnung Hunde im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen sind. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Gleichzeitig werden die Hundehalterinnen und -halter gebeten, für die Hundeversäuberung die Robidog-Behälter zu benützen und die Säcke nicht einfach wegzuwerfen.
Wir danken den Hundehalterinnen und -haltern für das Einhalten dieser Bestimmungen.
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2. April 2026 | Betreten von Äckern und WiesenMitteilung vom:
Das Betreten von Äckern und Wiesen ist grundsätzlich nicht gestattet bzw. nur so weit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Äckern und Wiesen (z.B. Querfeldein-Touren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit vom 1. April bis 31. Oktober zu verzichten.
Wir danken Ihnen für das Beachten dieser Regel.
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30. März 2026 | Einladung zur Abgeordnetenversammlung des Kreisbezverbandes vom 6. Mai 2026Mitteilung vom:
Die Unterlagen zur Rechnung 2025 und die beiden Rechenschaftsberichte sind auf der Homepage der Schule Muri aufgeschaltet: Auflagen AGV
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26. März 2026 | Gemeindeverwaltung geschlossenMitteilung vom:
Aufgrund der auswärts stattfindenden Klausurtagung des Gemeinderates und des Gemeindepersonals bleibt die Gemeindeverwaltung am Freitag, 27. März 2026 geschlossen. Wir danken für Ihr Verständnis.
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26. März 2026 | Waldtag Spielgruppe BünzenMitteilung vom:
Der Verein Spielgruppe Bünzen lädt zum Waldtag am 28. März 2026 (11.00 bis 14.00 Uhr) ein. Wir füllen das Waldsofa mit Ästen auf, hören ein Referat der Jagdgesellschaft Bünzen und machen einen stündigen Waldrundgang mit dem pensionierten Förster von Muri.
Für Verpflegung ist gesorgt. Treffpunkt «Brötlistelle» beim ehemaligen Schützenhaus BünzenSeid auch dabei, alle sind willkommen!
April 2026
März 2026
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