Mitteilungen

    Mai 2026

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    13. Mai 2026 | Qualitätskontrolle 2026 der Kreisschule Bünz
    Mitteilung vom:

    Alle paar Jahre werden sämtliche Schulen in der Schweiz auf ihre Qualität evaluiert. Dieses Jahr war die Kreisschule Bünz wieder einmal an der Reihe. Die Kreisschule Bünz hat die Qualitätskontrolle 2026 ohne Hinweise auf Schwierigkeiten erfolgreich bestanden. Dies bestätigt die solide Arbeit der Schule sowie den insgesamt guten Stand der Schulqualität. Die identifizierten Stärken sowie die aufgezeigten Entwicklungsfelder werden nun im Rahmen der Schulentwicklung weiterbearbeitet und fliessen in die zukünftige Planung ein.

    Interessierte können die Übersicht der Auswertung bei der Schulleiterin Frau Corinne Senn im Schulleitungsbüro sowie auf der Gemeindeverwaltungen Bünzen und Besenbüren einsehen.

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    13. Mai 2026 | Maiandacht
    Mitteilung vom:

    Die Frauenvereine Besenbüren und Bünzen laden ein zur Maiandacht am Donnerstag, 21. Mai 2026 um 19 Uhr in der Nothelferkappelle im Winkel, Bünzen, mit anschliessendem gemütlichem Beisammensein. Es sind alle herzlich willkommen!

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    7. Mai 2026 | Bring- und Holtag mit Handgmacht-Märt
    Mitteilung vom:

    Die Ortsbürgerkommission durfte am vergangenen Samstag bei herrlichem Frühlingswetter einen rundum gelungenen Bring- und Holtag mit Handgmacht-Märt durchführen. Zahlreiche Besucherinnen und Besucher nutzten die Gelegenheit zum Stöbern, Austauschen und Geniessen. 

    Ein herzlicher Dank gilt allen Ausstellerinnen für ihre liebevoll gefertigten, handgemachten Produkte sowie der Schützengesellschaft Bünzen für die ausgezeichnete Bewirtung.

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    7. Mai 2026 | Gemeindeverwaltung über Auffahrt geschlossen
    Mitteilung vom:

    Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt vom Mittwoch, 13. Mai 2026, ab 11.30 Uhr bis und mit Freitag, 15. Mai 2026, geschlossen. Der Pikettdienst für Todesfälle ist über die Telefonnummer 056 666 13 02 geregelt. Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.

  • April 2026

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    29. April 2026 | Events im Restaurant Hirschen
    Mitteilung vom:

    Events im Restaurant Hirschen

    Die Ortsbürgerkommission präsentiert die nächsten Anlässe:

    22. August 2026         Sommer-Grillabend

    19. September 2026   Pizza & Pasta


    Ausserdem:

    - jeden Dienstag ab 19.00 Uhr Frönde-Stammtisch: alle sind willkommen!

    - vom 11. Juni bis 01. Oktober, jeden Donnerstag Biergarten
     

    Tischreservationen unter 056 666 13 03

    www.hirschen-buenzen.ch

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    29. April 2026 | Krankenkassen-Prämienverbilligung 2027
    Mitteilung vom:

    Das gesamte Prämienverbilligungsverfahren läuft online ab. Die SVA Aargau schickt potenziell anspruchsberechtigten Personen ab September 2026 automatisch einen Anmeldecode für die Internetanmeldung per Post (vorher ist noch keine Anmeldung möglich). Ab Oktober 2026 können Sie Ihren individuellen Code direkt über die Website www.sva-ag.ch/codebestellung bestellen. Die Prämienverbilligung muss jährlich neu angemeldet werden. Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2026 ab – danach können Sie keinen Antrag auf Prämienverbilligung 2027 mehr stellen.

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    22. April 2026 | Wohnung gesucht
    Mitteilung vom:

    Die Gemeinde Bünzen sucht dringend für eine 5-köpfige Flüchtlingsfamilie eine neue Wohnung. Falls Sie geeigneten Wohnraum zu vermieten hätten, dürfen Sie sich gerne bei der Gemeindekanzlei Bünzen unter Tel. 056 666 13 02 oder per Mail unter gemeindeverwaltung@buenzen.ch melden. 
    Besten Dank.

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    22. April 2026 | Hundekontrolle – Hundetaxe 2026
    Mitteilung vom:

    Gestützt auf das Hundegesetz sind alle Hunde ab 3 Monaten meldepflichtig. Wir bitten alle Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Bitte reichen Sie Kopien von folgenden Dokumenten ein:

    • Heimtierausweis (ausgestellt durch Tierarzt) oder

    • Hundeausweis (ausgestellt durch AMICUS) oder

    • gelber Impfpass

    • Haltebewilligung (sofern nötig)

    Sofern die Hundehalterinnen und Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen Mitte Mai die Rechnung für die Hundetaxe 2026 im Betrag von CHF 120.00 zur Zahlung zugestellt. Weitere Massnahmen sind nicht nötig.

    Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, bitten wir Sie um Eintragung in der AMICUS-Hundedatei und zusätzlich um entsprechende Meldung bis 30. April 2026 an die Gemeindekanzlei Bünzen, Tel. 056 666 13 02 oder gemeindeverwaltung@buenzen.ch. Wir können dann die entsprechende Mutation im Register vornehmen und Sie erhalten keine unnötige Rechnung.

    Neuerungen ab 1.1.2026 - Umstellung auf digitale ePetCard

    Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Mit der ePetCard haben Hundehaltende ihre Daten jederzeit digital verfügbar. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

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    22. April 2026 | Zählung der leerstehenden Wohnungen
    Mitteilung vom:

    Stichtag für die Erhebung der Leerwohnungszählung 2026 ist der 1. Juni 2026. Alle Hauseigentümer/innen werden gebeten, leerstehende, bewohnbare Wohnungen, die am Stichtag zur Miete oder zum Verkauf angeboten werden, bis spätestens 15. Mai 2026 der Gemeindeverwaltung zu melden (gemeindeverwaltung@buenzen.ch). Anzugeben sind auch leerstehende Einfamilienhäuser, die zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmt sind. Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit.

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    16. April 2026 | Entsorgung von invasiven Neophyten mit Neophytensäcken durch die Kehrichtabfuhr
    Mitteilung vom:

    Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden ungewollt eingeschleppt. Die meisten gebietsfremden Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich jedoch um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle Verbreitung und die Verdrängung der einheimischen Arten auf. Invasive Neophyten können gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen.

    Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Der Kanton Aargau stellt allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können bei der Gemeindeverwaltung Bünzen bezogen und an den gleichen Orten für die Abholung durch die Kehrichabfuhr deponiert werden wie der Hauskehricht. Die Entsorgung ist gratis. Bei der Gemeindeverwaltung können zudem Flyer mit den wichtigsten invasiven Neophyten bezogen werden. In diesem Flyer ist ebenfalls beschrieben, wie invasive Neophyten und deren Pflanzenteile korrekt entsorgt werden.

    Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigem Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten.

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